Definition:
'Garten' sind Flächen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Wohnbauflächen stehen und nicht dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. Der Garten dient, im Gegensatz zum Vorgarten oder Ziergarten, hauptsächlich der Erzeugung von Nutzpflanzen, wie z.B. Kräutern, Obst und Gemüse als Nahrungsmittel zum privaten Gebrauch.