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Öffentlich mit Wohnen

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Name:
Öffentlich mit Wohnen
Definition:
'Öffentlich mit Wohnen' beschreibt eine baulich geprägte Fläche, die sowohl für Wohnzwecke als auch der Allgemeinheit dient. Es dominieren die Zwecke für die Allgemeinheit.
Regelungsebene:
Status:
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