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Hochwasserschutz, Sturmflutschutz zugleich Verkehrsführung

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Hochwasserschutz, Sturmflutschutz zugleich Verkehrsführung
Definition:
'Hochwasserschutz, Sturmflutschutz zugleich Verkehrsführung' bedeutet, dass 'Damm, Wall, Deich' dem Schutz vor Hochwasser dient und auf dem gleichzeitig ein Verkehrsweg verläuft.
Regelungsebene:
Status:
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