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Aufgeteilter Erbbaurechtsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO

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Name:
Aufgeteilter Erbbaurechtsanteil Par. 3 Abs. 4 GBO
Definition:
Hierbei wurde der Anteil an einem Erbbaurechtsanteil nochmals unterteilt. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
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Status:
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