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Anteiliges Recht, Körperschaft

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Anteiliges Recht, Körperschaft
Definition:
Eintragung eines Anteils an dem Recht - Körperschaft nach Par. 9 GBO im Grundbuch des jeweils herrschenden Grundstückes, dabei besteht die Körperschaft aus einem Verband von Mitgliedern, deren Mitgliedschaft an gebietliche und persönliche Merkmale geknüpft ist (z. B. Körperschaftswaldungen).
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