Definition:
Hierbei handelt es sich um die frei veräußerliche und vererbliche Befugnis zum Betrieb eines bestimmten Gewerbes, die mit dem Besitz einer Liegenschaft verbunden sein kann aber nicht zwingend an ein bestimmtes Grundstücks gebunden sein muss. Die nähere Bezeichnung des Nutzungsrechts ergibt sich aus dem Attribut 'Buchungstext'.