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Fischereirecht

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Fischereirecht
Definition:
Fischereirecht ist die Befugnis, in einem Binnengewässer (See, Teich, Fluß, Bach) Fische, Krebse und andere nutzbare Wassertiere (z.B. Muscheln, Frösche), die nicht Gegenstand des Jagdrechts sind, zu hegen und sich anzueignen.
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Status:
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