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Aufgeteilter Anteil Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO

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Name:
Aufgeteilter Anteil Miteigentum Par. 3 Abs. 4 GBO
Definition:
Hier wurde der Miteigentumsanteil nach Par. 3 (4) GBO nochmals unterteilt. Die vorgenommene Grundbucheintragung deutet auf eine Untergemeinschaft innerhalb der Gesamtgemeinschaft hin. Es handelt sich um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
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Status:
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