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Aufgeteiltes Grundstück Par. 3 Abs. 4 GBO

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Aufgeteiltes Grundstück Par. 3 Abs. 4 GBO
Definition:
Ein aufgeteiltes Grundstück nach Par. 3 Abs. 4 GBO ist die Zusammenfassung aller dienenden Miteigentumsanteile eines Grundstücks (Miteigentumsanteil nach § 3 Abs. 4 GBO). Es handelt sich daher um eine Buchungsart für das Fiktive Blatt.
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