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Grundstück

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Name:
Grundstück
Definition:
Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Blatt, dem Grundbuchblatt, für sich allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer eindeutigen Nummer des Bestandsverzeichnisses eingetragen ist (Grundstück im Rechtssinn). Das Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken.
Regelungsebene:
Status:
Andere Formate: