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Anliegerverkehr

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Name:
Anliegerverkehr
Definition:
'Anliegerverkehr' beschreibt den tatsächlich stattfindenden Verkehr auf einer Straße (Anliegerstraße), unabhängig von örtlichen Festlegungen (z. B. Ortssatzungen). Die Anliegerstraße ist eine Straße auf die jeder Straßenanlieger von seinem Anwesen aus freie Zufahrt hat und die nicht die Funktion einer Sammelstraße übernimmt.
Regelungsebene:
Status:
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