Definition:
'Sammelverkehr' beschreibt den tatsächlich stattfindenden Verkehr auf einer Straße (Sammelstraße), unabhängig von örtlichen Festlegungen (z. B. Ortssatzungen). Die Sammelstraße leitet hauptsächlich den innerörtlichen Verkehr von den Anliegerstraßen zum überörtlichen Verkehr oder Nahverkehr.