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Ortsverkehr

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Name:
Ortsverkehr
Definition:
'Ortsverkehr' beschreibt den tatsächlich stattfindenden Verkehr auf einer Straße (Ortsstraße), unabhängig von örtlichen Festlegungen (z. B. Ortssatzungen). Unter Ortsverkehr werden sowohl Sammel- als auch Anliegerverkehr subsumiert. Er bezeichnet sämtliche innerörtliche Verkehrswege, die nicht dem überörtlichen Verkehr oder Nahverkehr zugeordnet werden können.
Regelungsebene:
Status:
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