Definition:
'Ortsverkehr' beschreibt den tatsächlich stattfindenden Verkehr auf einer Straße (Ortsstraße), unabhängig von örtlichen Festlegungen (z. B. Ortssatzungen). Unter Ortsverkehr werden sowohl Sammel- als auch Anliegerverkehr subsumiert. Er bezeichnet sämtliche innerörtliche Verkehrswege, die nicht dem überörtlichen Verkehr oder Nahverkehr zugeordnet werden können.