Definition:
'Überörtlicher Verkehr' beschreibt das durchgehende Straßennetz des tatsächlich stattfindenden Verkehrs, über den aufgrund des Ausbauzustandes und der örtlichen Verkehrsregelung der überörtliche Verkehr geleitet wird. Dieser ist unabhängig von gesetzlichen Festlegungen (z. B. Landesstraßengesetz). Deshalb richtet er sich auch nicht nach der Widmung. Die Werteart BVB 1000 beschreibt somit gleichzeitig den überörtlichen Verkehr und den dazugehörigen innerörtlichen Durchgangsverkehr.