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Auskragender Geschossteil / zurückspringendes Geschoss

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Auskragender Geschossteil / zurückspringendes Geschoss
Definition:
Bei einem 'auskragenden Geschossteil bzw. zurückspringenden Geschoss' kann keine eindeutige Zuordnung zu „auskragend" oder „zurückspringend" erfolgen.
Regelungsebene:
Status:
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