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Wasserliegeplatz

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Name:
Wasserliegeplatz
Definition:
'Wasserliegeplatz' bezeichnet eine wasserseitige Stelle außerhalb von Hafenbecken, an dem Wasserfahrzeuge vorübergehend oder dauerhaft verankert sind, mit dem Zweck des Güterumschlages (keine Boots-, Strand- oder Landliegeplätze).
Regelungsebene:
Status:
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