Definition:
'Geschützter Landschaftsbestandteil' ist ein rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist.