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Kreisangehörige Gemeinde, die die Bezeichnung Stadt führt

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Name:
Kreisangehörige Gemeinde, die die Bezeichnung Stadt führt
Definition:
'Kreisangehörige Gemeinde, die die Bezeichnung Stadt führt' ist eine Gemeinde, die den Titel Stadt führt und einem Landkreis/Kreis angehört.
Regelungsebene:
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