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Große kreisangehoerige Stadt

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Name:
Große kreisangehoerige Stadt
Definition:
'Große kreisangehoerige Stadt' ist eine kreisangehörige Stadt, die bestimmte Verwaltungsfunktionen vom Landkreis/Kreis übernimmt. Hinweis: Unterscheidung zu 5004 'Große kreisangehörige Stadt' aufgrund länderspezifischer Anforderungen.
Regelungsebene:
Status:
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