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Große kreisangehörige Stadt

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Name:
Große kreisangehörige Stadt
Definition:
'Große kreisangehörige Stadt' ist eine kreisangehörige Stadt, die bestimmte Verwaltungsfunktionen vom Landkreis/Kreis übernimmt. Hinweis: Unterscheidung zu 6013 'Große kreisangehoerige Stadt' aufgrund länderspezifischer Anforderungen.
Regelungsebene:
Status:
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