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Verzeichnisse außerhalb des Grundbuches fortführen

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Verzeichnisse außerhalb des Grundbuches fortführen
Definition:
Hiermit sind die Buchungen von noch nicht gebuchten sowie buchungsfreien Flurstücken sowie sonstige Angaben gemeint, die aufgrund von Vereinbarungen in besonderen Verzeichnissen des Grundbuchs geführt werden.
Regelungsebene:
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