de.rp.inspire.lgb
| Organisation | Kurzbezeichnung | Status |
|---|---|---|
| Zentrale Stelle Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz |
ZS GDI-RP |
gültig |
| Kurzbezeichnung | Name |
|---|---|
| so |
INSPIRE Boden in Rheinland-Pfalz |
| Vorschlagsdatum | 22.09.2022 |
| Entscheidungsdatum | 22.09.2022 |
| Entscheidung | angenommen |
| Status | endgültig |
| Entscheidungsrahmen | , |
| Begründung | Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) nimmt als Fachbehörde die Aufgaben eines staatlichen geologischen Dienstes wahr. Als Bergbehörde ist das LGB ferner zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Rohstoffbetrieben in Rheinland-Pfalz, die Bodenschätze im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes aufsuchen oder gewinnen. Das LGB ist in Rheinland-Pfalz für die Erhebung und Vorhaltung geowissenschaftlicher Daten zuständig und führt dazu umfangreiche Kartierarbeiten und Felduntersuchungen durch, die durch Laboranalysen in unserem Haus ergänzt werden. Wir stellen aktuelle Registrierungen von Erdbeben, bodenkundliche sowie geologisch-hydrogeologische Kartenwerke, Informationen zu Geotopen sowie zu erosions- und erdrutschgefährdeten Gebieten öffentlich bereit. Daneben halten wir Daten zum geologischen Untergrund (z.B. Bohrprofile), zu Georisiken, historischem und aktuellem Bergbau sowie zu verschiedenen die Böden und den Baugrund betreffenden Fragestellungen (Erosionsempfindlichkeit, stoffliche Belastungen bzw. Hintergrundwerte etc.) vor. Außerdem stellen wir planungsrelevante Geodaten zur Verfügung (z.B. Bodenfunktionskarten), beraten Behörden und nehmen zu vielfältigen Genehmigungsverfahren (wie Bauleitplanung oder Raumordnungsverfahren) Stellung. Als Grundlage für einen nachhaltigen Abbau von Rohstoffen werden die Flächen von unseren Mitarbeitern erfasst und aus rohstoffgeologischer Sicht bewertet. Aus diesen vielfältigen Aufgaben entstehen eine Fülle von INSPIRE-relevanten Themen, die unter einem wohlstrukturierten Namensraum geführt werden sollten. Aufgrund der großen Anzahl der potenziellen Dienste ist es zudem sinnvoll untergeordnete Namensräume selbstständig zu verwalten. |
| Hinweise für den Register-Manager | |
| Hinweise für den Control-Body |