| Vorschlagsdatum | 19.10.2017 |
| Entscheidungsdatum | 06.11.2017 |
| Entscheidung | angenommen |
| Status | endgültig |
| Entscheidungsrahmen | , |
| Begründung | Damit dem Land Mecklenburg-Vorpommern nachgeordnete Verwaltungseinheiten „saubere“ Namensräume nach dem Muster anderer Bundesländer bilden können, muss zunächst der Namensraum für das Land Mecklenburg-Vorpommern registriert sein. Nur dann wird es beispielsweise der Hansestadt Rostock möglich sein, einen Namensraum de.mv.hro zu registrieren. |
| Hinweise für den Register-Manager | |
| Hinweise für den Control-Body |