Vorschlagsdatum | 19.10.2017 |
Entscheidungsdatum | 06.11.2017 |
Entscheidung | angenommen |
Status | endgültig |
Entscheidungsrahmen | , |
Begründung | Damit dem Land Mecklenburg-Vorpommern nachgeordnete Verwaltungseinheiten „saubere“ Namensräume nach dem Muster anderer Bundesländer bilden können, muss zunächst der Namensraum für das Land Mecklenburg-Vorpommern registriert sein. Nur dann wird es beispielsweise der Hansestadt Rostock möglich sein, einen Namensraum de.mv.hro zu registrieren. |
Hinweise für den Register-Manager | |
Hinweise für den Control-Body |